Schiedsstelle

Konflikte müssen nicht immer vor Gericht ausgetragen werden.
Die Schiedsstelle bietet Ihnen einen außergerichtlichen Weg der Streitschlichtung, bei dem eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten im Mittelpunkt steht. Ein Schlichtungsverfahren ist oft schneller, kosten- und zeitsparenderals ein Gerichtsverfahren und kann helfen, Auseinandersetzungen fair und einvernehmlich zu lösen. 

 

Was macht die Schiedsstelle?

Die Schiedsstelle vermittelt zwischen Parteien bei Konflikten des täglichen Lebens. Sie hilft unter anderem bei:

  • Vermögensrechtlichen Ansprüchen (z. B. Schadensersatz, Herausgabe von Sachen)
  • Nachbarrechtlichen Streitigkeiten
  • Strafrechtlichen Angelegenheiten wie Beleidigung, Hausfriedensbruch oder übler Nachrede

In bestimmten Fällen ist die Schlichtung vor einer Schiedsstelle sogar Voraussetzung, bevor ein Gerichtsverfahren begonnen werden kann. 

 

Was kann die Schiedsstelle nicht bearbeiten?

Nicht in die Zuständigkeit der Schiedsstelle fallen z. B.:

  • Streitigkeiten über den Familienstand oder Personenrechte
  • Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z. B. Erbschein- oder Grundbuchangelegenheiten)
  • Streitigkeiten, an denen Behörden oder Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind 

 

Wie funktioniert’s?

Die Schiedsstelle wird auf schriftlichen Antrag einer beteiligten Person tätig.
In der Regel ist die Schiedsstelle zuständig, in deren Bezirk die „gegnerische“ Partei wohnt. Für die Tätigkeit der Schiedsstelle entstehen in der Regel Gebühren und Auslagen, die im Verfahren berücksichtigt werden. 

 

Warum eine Schlichtung?

Eine Schiedsstelle kann helfen, Konflikte verständnisvoll und unparteiisch zu klären, ohne den formellen und oft belastenden Weg über ein Gericht gehen zu müssen. Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich, sind neutral und dem Prinzip „Schlichten statt Richten“ verpflichtet.

 

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