Kommunalaufsicht beanstandet Rügebeschlüsse des Stadtrates
Pressemitteilung Nr. 091/2026
Vorspann
Der Streit um die Partnerschaftsarbeit mit Lüderitz in Namibia ist jetzt rechtlich eingeordnet. Anlass war der Vorwurf, Bürgermeister Andreas Brohm habe die Ortschaft Lüderitz bei Terminen in Leipzig und Gießen übergangen und damit Zuständigkeiten missachtet. Der Stadtrat sprach deshalb eine Rüge aus und hielt auch nach Widerspruch daran fest. Die Kommunalaufsicht kommt nun zu einem anderen Ergebnis:
Die Prüfung durch die Kommunalaufsicht hat ergeben, dass die Vorwürfe gegen den Bürgermeister in der Sache keinen Bestand hatten. Die entsprechenden Beschlüsse des Stadtrates wurden daher rechtlich beanstandet
Im Kern ging es um die Frage der Zuständigkeit
Ausgangspunkt war die Beschlussvorlage BV 0358/2025. Darin wurde dem Bürgermeister vorgeworfen, an Partnerschaftstreffen in Leipzig und Gießen ohne Auftrag und ohne Beteiligung eines Vertreters der Ortschaft Lüderitz teilgenommen zu haben. In der Fortsetzung der Stadtratssitzung am 2. März 2026 hielt die Mehrheit an dieser Sicht fest.
Die Verwaltung sah den Fall von Beginn an anders
Schon in der Stellungnahme zur Beschlussvorlage hatte die Verwaltung die Sach- und Rechtslage deutlich anders bewertet. Danach war der Termin in Leipzig kein Partnerschaftstreffen, sondern ein fachlicher Austausch zu Digitalisierungsprojekten. Auch der Termin in Gießen wurde nicht als klassisches Partnerschaftstreffen eingeordnet, sondern als verpflichtender Bestandteil des vom Bund geförderten Programms „Kommunale Entwicklungspolitik“. Die Schlussfolgerung der Verwaltung war eindeutig: Der Bürgermeister handelte nicht eigenmächtig, sondern im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben und in Umsetzung bestehender Ratsbeschlüsse.
Zwei Widersprüche waren nötig, um die Rechtslage klären zu lassen
Andreas Brohm widersprach dem ersten Beschluss vom 10. Dezember 2025 mit der Begründung, der Rügebeschluss beruhe auf unzutreffenden Tatsachenannahmen und sei rechtlich unzulässig. Nachdem der Stadtrat am 2. März 2026 dennoch an seiner Entscheidung festhielt, folgte der zweite Widerspruch. Darin wurde erneut ausgeführt, dass dem Beschluss sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht die Grundlage fehle. Dass es erst dieses beharrlichen Weges über zwei Widersprüche und die Einschaltung der Kommunalaufsicht bedurfte, um im Verfahren bei der Rechtslage zu bleiben.
Die Kommunalaufsicht hat den Fall nun eindeutig eingeordnet
Mit Entscheidung vom 13. April 2026 beanstandete die Kommunalaufsicht des Landkreises Stendal die Beschlüsse des Stadtrates vom 10. Dezember 2025 und 2. März 2026 teilweise. In ihrer Begründung hält sie ausdrücklich fest, dass bei den Treffen in Gießen und Leipzig sowie bei der Reise nach Namibia keine Verletzung der Beteiligung oder Anhörung der Ortschaft Lüderitz vorlag. Die Vorgänge werden vielmehr als Informations- und Austauschformate beschrieben, die im Rahmen der geschaffenen Stelle für kommunale Entwicklungspolitik besucht wurden. Gerade deshalb, so die Aufsicht, fehle der Rüge eine tragfähige sachliche Grundlage.
Der rechtlich entscheidende Satz steht in der Entscheidung selbst
Besonders klar ist die Entscheidung an der Stelle, an der ausgeführt wird, auf eine Aufhebung des Beschlusses könne verzichtet werden, weil dieser keine Rechtsfolgen nach sich ziehe und bereits durch die Beanstandung deutlich werde, dass er gesetzwidrig zustande gekommen sei. Damit ist die zentrale Frage beantwortet: Die gegen den Bürgermeister gerichtete Mehrheitsentscheidung des Stadtrates hielt der Kommunal aufsichtlichen Prüfung nicht stand. Zugleich erinnert die Aufsicht daran, dass die Pflege von Partnerschaften nur im Zusammenwirken von Einheitsgemeinde und Ortschaft gelingen kann und die Einheitsgemeinde dem nachweislich nachgekommen sei.
In der Presseberichterstattung meldeten sich mehrere Stadträte deutlich zu Wort
In der Presseberichterstattung äußerten sich insbesondere Edith Braun, Matthias Sprunk, Markus Fettback und Michael Grupe in einer Weise, die den Eindruck einer klaren politischen Schuld des Bürgermeisters vermittelte. Der Tenor war eindeutig: Die Ortschaft Lüderitz sei übergangen worden, Zuständigkeiten seien missachtet, Vertrauen sei verletzt worden. Diese Einschätzung ist rechtlich falsch. Was öffentlich mit großer Gewissheit vorgetragen wurde, ist in der aufsichtsrechtlichen Prüfung gerade nicht bestätigt worden.
Auch im Protokoll zeigt sich, wer die nun beanstandete Linie trug
Wie das Sitzungsprotokoll vom 2. März 2026 zeigt, waren es vor allem Edith Braun, Stadtratsvorsitzender Dr. Denis Gruber und Matthais Sprunk, die der Kritik am Bürgermeister Stimme, Richtung und schließlich auch Nachdruck gaben. Ortsbürgermeisterin Edith Braun begründete die Zuständigkeit bei den Ortschaften, Dr. Gruber stellte diese Sicht ausdrücklich heraus und Matthias Sprunk verschärfte die Debatte mit scharfen Angriffen. Im Rückblick bleibt davon das Bild einer politischen Mehrheit, die mit großer Entschlossenheit auftrat, die Rechtslage aber falsch beurteilte.
Auffällig ist auch, was in der öffentlichen Debatte kaum vorkam
Bemerkenswert ist nicht nur die politische Zuspitzung, sondern auch die Schieflage in der öffentlichen Darstellung. Denn die Rechtsauffassung der Verwaltung lag schriftlich vor, sie war ausführlich begründet und stand den Beratungen von Anfang an zur Verfügung. Gleichwohl fand diese Sicht in der öffentlichen Auseinandersetzung weit weniger Resonanz als die politischen Vorwürfe. Erst die Entscheidung der Kommunalaufsicht hat nun bestätigt, was die Verwaltung früh eingeordnet hatte. Das lässt die Standfestigkeit des Bürgermeisters in einem besonderen Licht erscheinen: Er blieb trotz politischer Mehrheit gegen sich und trotz öffentlicher Zuspitzung auf dem rechtsförmigen Weg, bis die Sache verbindlich geklärt war.
Am Ende bleibt eine klare Einordnung
Die Vorwürfe gegen den Bürgermeister sind unbegründet. Die Verwaltung hatte diese Bewertung früh und nachvollziehbar niedergelegt. Der Bürgermeister hat die ihm zustehenden Rechtsmittel genutzt und die Kommunal aufsichtliche Prüfung erzwungen. Erst dadurch wurde die Angelegenheit verbindlich geklärt. Dass es dafür Zeit, Beharrlichkeit und ein erhebliches Maß an Standfestigkeit brauchte, macht die Tragweite dieses Vorgangs erst vollständig sichtbar.