Hauptausschuss beschließt weitere Straßenunterhaltungsmaßnahmen
Pressemitteilung Nr. 024/2026
Umfang bleibt hinter Bedarf zurück
Der Haupt-, Finanz- und Vergabeausschuss der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte hat in seiner Sitzung am 19. Februar 2026 die Vergabe von Bauleistungen zur Straßenunterhaltung beschlossen. Damit können dringend erforderliche Maßnahmen zur Risssanierung auf Asphaltstraßen in mehreren Ortsteilen umgesetzt werden.
Auftrag in Höhe von 30.000 Euro vergeben
Im Rahmen der Maßnahme sind unter anderem Arbeiten in den Ortsteilen Bittkau, Groß Schwarzlosen, Grieben, Schernebeck und Tangerhütte vorgesehen.
Geplant sind rund 3.000 laufende Meter im Verfahren Fräsen, Reinigen und Vergießen für stärker belastete Straßen sowie weitere 6.000 laufende Meter im Verfahren Reinigen und Vergießen, insbesondere in Nebenstraßen.
Investitionsstau deutlich spürbar
Viele Straßen in der Einheitsgemeinde haben in den vergangenen Jahren unter einem erheblichen Investitionsstau gelitten. Der zurückliegende Winter mit Frost- und Tauwechsel hat das Schadensbild zusätzlich verschärft.
Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bauhof mit eigenen Kräften Risse und Fugen abgedichtet, jedoch reichten diese Maßnahmen angesichts des Umfangs der Schäden nicht aus. Ohne kontinuierliche Unterhaltung droht eine exponentielle Kostensteigerung durch fortschreitende Substanzschäden.
Mehr wäre fachlich geboten
Die nun beschlossenen Maßnahmen stellen aus fachlicher Sicht lediglich das zwingend Notwendige dar. Der tatsächliche Sanierungsbedarf liegt deutlich höher.
Für das Haushaltsjahr 2026 wurden insgesamt 65.000 Euro für den Fugenverguss von Beton- und Asphaltstraßen beantragt. Gleichwohl erlaubt die angespannte Haushaltslage derzeit keine weitergehenden Investitionen in dem Umfang, wie sie zur nachhaltigen Verbesserung des Straßenzustandes erforderlich wären.
Ziel: Schadensausweitung begrenzen
Mit der jetzt beschlossenen Vergabe verfolgt die Einheitsgemeinde das Ziel, die dringendsten Schäden zeitnah zu beheben und größere Folgeschäden möglichst zu vermeiden. Die Verwaltung hatte empfohlen, dem wirtschaftlichsten Angebot zuzustimmen.
Der Beschluss schafft damit die Grundlage für eine notwendige Substanzerhaltung – auch wenn klar ist, dass weitaus umfangreichere Maßnahmen erforderlich wären, um den Investitionsstau im Straßenbereich nachhaltig abzubauen.