Der Hauptausschuss tagt am Mittwoch
Pressemitteilung Nr. 090/2026
Der Hauptausschuss der Einheitsgemeinde wird am Mittwoch, 22. April 2026, erneut zusammenkommen. Die Sitzung am gestrigen Montag war beendet worden, nachdem es unterschiedliche Auffassungen zur fristgerechten Zustellung der Unterlagen gegeben hatte.
Unterschiedliche Auffassungen in der Sitzung
In der Sitzung hatte Edith Braun beanstandet, dass ihr die Unterlagen nicht fristgerecht zugegangen seien. Stadtratsvorsitzender Dr. Denis Gruber verwies auf die Regelungen des Kommunalverfassungsgesetzes und pflichtete der Stadträtin bei.
Bürgermeister Andreas Brohm verwies dagegen auf die Einschätzung der unteren Kommunalaufsicht. Diese führt aus, dass für die Frist nicht entscheidend ist, wann ein Brief tatsächlich im Briefkasten liegt oder dort vorgefunden wird. Maßgeblich sei vielmehr, wann eine Einladung rechtlich als zugestellt gilt.
Sitzung wurde beendet
In der Sitzung gab es dazu unterschiedliche Einschätzungen. Edith Braun sowie vier weitere Mitglieder des Hauptausschusses verließen daraufhin den Sitzungsraum. Damit war der Ausschuss nicht mehr beschlussfähig. Die Sitzung konnte deshalb nicht fortgesetzt werden.
Rechtslage und bisherige Praxis
Rechtsgrundlage für die Einberufung von Sitzungen ist § 53 Abs. 4 KVG LSA. Eine ordnungsgemäße Einberufung liegt vor, wenn (1) der Vorsitzende im Einvernehmen mit dem Hauptverwaltungsbeamten lädt, (2) die Einladung schriftlich oder elektronisch erfolgt, (3) alle Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung und erforderlichen Unterlagen geladen werden und (4) in angemessener Frist, mindestens eine Woche vor der Sitzung, eingeladen wird.
Nach gefestigter Auffassung gilt bei postalischem Versand die Einladung am Tag nach Aufgabe zur Post als zugegangen (entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB analog). Die Fristberechnung erfolgt gemäß §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB; der tatsächliche Einwurf in den Hausbriefkasten ist dafür unerheblich. Diese Praxis hatte die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Stendal zuletzt im März 2024 bestätigt und so wird es auch im Rathaus umgesetzt.
Seite August 2025 Neue Empfehlung der Kommunalaufsicht (Vier‑Tage‑Fiktion)
Im Zuge einer erneuten Anfrage hat die Kommunalaufsicht nun unter Berücksichtigung des Postrechtsmodernisierungsgesetzes (PostModG) – mit seit 1. Januar 2025 geltenden längeren Postlaufzeiten – empfohlen, die Ladungsfristen beim postalischen Versand vorsorglich an eine Vier‑Tage‑Fiktion anzupassen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Universaldienstleister Briefsendungen nicht mehr regelhaft am nächsten Werktag zustellt.
Die Verwaltung hat daraufhin die Aussendungszeitpunkt im August 2025 angepasst.
Nur noch wenige Unterlagen in Papierform
Von insgesamt 28 Stadträten und 19 Ortsbürgermeistern erhalten derzeit noch vier Mitglieder ihre Unterlagen in Papierform. Alle anderen werden bereits elektronisch informiert.