Montag, 27.04.2026

Bundesförderung für Sportstätten: Tangerhütte nicht berücksichtigt

Pressemitteilung Nr. 096/2026

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 23. April 2026 die Förderung von 314 Projekten im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beschlossen. Insgesamt stehen dafür 333 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Nachfrage war bundesweit sehr hoch: Über 3.600 Anträge mit einem Gesamtvolumen von mehr als 7,5 Milliarden Euro wurden eingereicht. Der Antrag der Einheitsgemeinde zur Sanierung der Sporthalle konnte in dieser Förderrunde nicht berücksichtigt werden.

Förderung für die Wischalandhalle im Landkreis

Für den Landkreis Stendal wurden im Rahmen des Programms Fördermittel in Höhe von über fünf Millionen Euro bewilligt. Diese fließen in die Sanierung der Wischalandhalle, die damit umfassend modernisiert werden kann – insbesondere mit Blick auf energetische Standards und eine zukunftsfähige Nutzung der Sportinfrastruktur.

Eine Übersicht aller geförderten Projekte ist online abrufbar:

https://www.bbsr.bund.de

Alternative Perspektive für Tangerhütte

Unabhängig von der Bundesförderung wird vor Ort an weiteren Umsetzungsmöglichkeiten gearbeitet. Der Ortschaftsrat Tangerhütte hat sich dafür eingesetzt, die erforderlichen Eigenmittel für eine LEADER-Förderung eines ersten Bauabschnitts aus dem Sondervermögen bereitzustellen. Damit soll die Antragstellung noch im laufenden Jahr erfolgen, um eine Umsetzung möglichst im kommenden Jahr zu ermöglichen.

Haushaltslage als wichtiger Faktor

Unabhängig von der Förderentscheidung wäre ein erheblicher Eigenanteil durch die Einheitsgemeinde erforderlich gewesen. Angesichts eines erwarteten Haushaltsdefizits von über zwei Millionen Euro im laufenden Jahr sind Investitionen dieser Größenordnung besonders sorgfältig zu prüfen.

Weitere Programme angekündigt

Der Bund plant bereits weitere Förderaufrufe, darunter eine zusätzliche Programmrunde sowie ein eigenes Förderprogramm für Schwimmbäder. Die Einheitsgemeinde wird prüfen, ob sich daraus neue Möglichkeiten ergeben.

Bundesförderung für Sportstätten: Tangerhütte nicht berücksichtigt
Pressemitteilung Nr. 096/2026
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