Dienstag, 28.04.2026

Bürgermeister durfte über Logo entscheiden – Stadtrat muss Beschluss am Mittwoch aufheben

Pressemitteilung Nr. 099/2026

Kommunalaufsicht beanstandet Untersagung des neuen Logos / Entwicklung erfolgte aus der Verwaltung heraus

Die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Stendal hat in der Auseinandersetzung um das neue Logo der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte eine klare rechtliche Entscheidung getroffen: Die Einführung und Verwendung des Logos liegt in der Zuständigkeit des Hauptverwaltungsbeamten und damit beim Bürgermeister. Die Beschlüsse des Stadtrates, mit denen die Nutzung des neuen Logos untersagt werden sollte, wurden beanstandet und müssen aufgehoben werden.

Damit steht der Stadtrat in seiner Sitzung am kommenden Mittwoch vor der Aufgabe, die beanstandeten Beschlüsse zurückzunehmen. Die Kommunalaufsicht hat die Einheitsgemeinde verpflichtet, die Aufhebung der Beschlüsse nachzuweisen.

Damit ist rechtlich geklärt, worüber in den vergangenen Monaten intensiv diskutiert und auch öffentlich berichtet wurde. In der Berichterstattung, standen dabei vor allem der Vorwurf eines Alleingangs, die Frage nach der Beteiligung des Stadtrates, mögliche Kosten sowie frühere Beschlüsse zu Briefköpfen im Mittelpunkt.

Logo entstand aus der Verwaltung heraus

Die Entwicklung erfolgte innerhalb der Verwaltung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich mit ihren Ideen, ihrer Erfahrung und zusätzlichem Engagement eingebracht. Externe Aufträge wurden nicht vergeben; Haushaltsmittel wurden dafür nicht eingesetzt.

„Es ist der Versuch, der Einheitsgemeinde ein einheitliches, modernes und wiedererkennbares Erscheinungsbild zu geben – entwickelt von Menschen, die hier jeden Tag für die Einheitsgemeinde arbeiten“, ordnet Bürgermeister Andreas Brohm ein.

Kommunalaufsicht bestätigt Rechtsauffassung

Die Kommunalaufsicht kommt in ihrer Entscheidung zu dem Ergebnis, dass ein Logo nicht mit Wappen, Flagge oder Dienstsiegel gleichzusetzen ist. Es handelt sich nicht um ein hoheitliches Symbol, sondern um einen Teil der Außendarstellung und des Schriftverkehrs der Verwaltung. Diese Aufgaben gehören zur laufenden Verwaltung und zur inneren Organisation.

Auch ein früherer Stadtratsbeschluss zu Briefköpfen steht der Einführung des Logos nach der Entscheidung nicht entgegen. Die Ortsteile sollen weiterhin auf den Briefköpfen sichtbar bleiben. Ein rechtlicher Konflikt mit früheren Beschlüssen wurde daher nicht festgestellt.

Gegenwind bleibt Teil der Einordnung

Die Entscheidung ist für die Verwaltung eine rechtliche Bestätigung. Zugleich wird nicht ausgeblendet, dass der Weg dorthin von erheblichem Gegenwind begleitet war. Die Debatte im Stadtrat, die öffentliche Diskussion und die Berichterstattung haben gezeigt, dass ein neues Erscheinungsbild nicht nur eine Frage von Gestaltung ist, sondern auch eine Frage von Beteiligung, Vertrauen und Identifikation.

Die Kommunalaufsicht weist in ihrer Entscheidung ebenfalls darauf hin, dass eine stärkere Einbindung des Stadtrates bei vergleichbaren Vorhaben künftig zur vertrauensvollen Zusammenarbeit beitragen kann. Einen Rechtsverstoß sieht sie darin jedoch ausdrücklich nicht.

„Rechtlich ist die Zuständigkeit nun geklärt. Politisch und menschlich bleibt aber die Aufgabe, bei solchen Themen künftig noch besser zu erklären, mitzunehmen und Vertrauen zu schaffen“, so Bürgermeister Brohm. „Das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verdient dabei Respekt. Sie haben etwas für die Einheitsgemeinde entwickelt

Weiteres Verfahren

Auf der Stadtratssitzung am kommenden Mittwoch muss der Stadtrat nun die von der Kommunalaufsicht beanstandeten Beschlüsse aufheben.

Ziel bleibt ein Erscheinungsbild, das die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte nach innen und außen zeitgemäß, einheitlich und wiedererkennbar weiterzuentwickeln.

Bürgermeister durfte über Logo entscheiden – Stadtrat muss Beschluss am Mittwoch aufheben
Pressemitteilung Nr. 099/2026
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