Bebauungsplanverfahren für Erweiterung des Netto-Marktes in der Straße der Jugend beraten
Pressemitteilung Nr. 142/2026
Ortschaftsrat Tangerhütte empfiehlt einstimmig Aufstellung des Bebauungsplanes
Der Ortschaftsrat Tangerhütte hat sich in seiner Sitzung mit der geplanten Erweiterung des Netto Marken-Discount in der Straße der Jugend 23 in Tangerhütte befasst. Grundlage der Beratung war die Beschlussvorlage BV 0508/2026 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung des Netto Marktes Straße der Jugend 23 in Tangerhütte“.
Der Ortschaftsrat empfahl die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens einstimmig mit 9 Ja-Stimmen. Die abschließende Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss liegt beim Stadtrat.
Planungsrechtliche Voraussetzungen für Erweiterung
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes in der Straße der Jugend.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Verfahren gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch einzuleiten. Damit handelt es sich um ein Verfahren der Innenentwicklung. Der Aufstellungsbeschluss wäre nach einer Entscheidung des Stadtrates ortsüblich bekannt zu machen.
Mit dem Aufstellungsbeschluss wird noch keine Baugenehmigung erteilt. Vielmehr wird das förmliche Bauleitplanverfahren eröffnet, in dem die planungsrechtlichen Grundlagen für das Vorhaben geprüft und geschaffen werden sollen.
Modernisierung am bestehenden Standort
Nach Darstellung des Unternehmens soll kein neuer Standort entwickelt werden. Der bestehende Markt soll am bisherigen Standort erweitert und modernisiert werden. Hintergrund ist, dass die Filiale bereits seit mehreren Jahren besteht und an heutige Anforderungen angepasst werden soll.
Geplant ist insbesondere eine Erweiterung der Verkaufsfläche des Netto-Marktes von derzeit rund 790 Quadratmetern auf etwa 1.030 Quadratmeter. Auch die Bäckerei soll vergrößert werden – von rund 25 Quadratmetern auf etwa 70 Quadratmeter. Vorgesehen sind außerdem ein neuer Ein- und Ausgang, neue Sozialräume, eine Leergutannahme mit Leergutlager sowie eine moderne Glasfassaden-Gestaltung.
Nach den vorgelegten Unterlagen soll die Erweiterung ohne zusätzliche Versiegelung erfolgen. Die Zahl der Parkplätze würde sich von derzeit 75 auf künftig 55 Stellplätze reduzieren. Das Unternehmen verweist darauf, dass damit weiterhin eine ausreichende Stellplatzanzahl zur Verfügung stehen soll.
Breitere Gänge, neue Logistik, keine Sortimentsausweitung
Im Ortschaftsrat wurde erläutert, dass es bei der Erweiterung nicht um eine Sortimentsausweitung gehen soll. Vielmehr sollen die bestehenden Angebote auf größerer Fläche übersichtlicher präsentiert werden. Dazu gehören breitere Gänge, niedrigere Regalhöhen, größere Lager- und Regalflächen sowie ein rückwärtig bestückbares Backwarenregal.
Auch die Pfandrückgabe soll künftig vor dem Betreten des eigentlichen Verkaufsraumes möglich sein. Zudem sind eine energetisch optimierte Beleuchtung, Photovoltaik auf dem Dach sowie Ladesäulen für E-Autos vorgesehen.
Fragen zu Bauzeit und Kundentoilette
In der Beratung wurden auch praktische Fragen aus dem Ortschaftsrat aufgenommen. So wurde nach der Bauzeit und einer möglichen Schließung des Marktes während des Umbaus gefragt. Nach Darstellung des Unternehmens soll der Umbau über weite Strecken bei laufendem Betrieb erfolgen. Für die abschließende Verbindung der neuen und der bestehenden Marktflächen wird mit einer Schließzeit von etwa sechs bis sieben Wochen gerechnet. Die gesamte Bauzeit wurde mit etwa einem halben Jahr beschrieben.
Angesprochen wurde auch die Frage einer barrierefreien Kundentoilette. Das wird sich aus den Planungen heraus entwickeln und wahrscheinlich sowieso ein Erfordernis sein.
Weitere Beratung im Stadtrat
Der Ortschaftsrat sprach sich dafür aus, das Bebauungsplanverfahren auf den Weg zu bringen. Damit ist das Vorhaben jedoch noch nicht abschließend entschieden. Der Stadtrat hat über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zu beraten und zu beschließen.
Die Stadt weist darauf hin, dass das Bauleitplanverfahren dazu dient, die städtebaulichen und planungsrechtlichen Fragen zu klären. Erst auf dieser Grundlage können weitere Schritte für eine mögliche bauliche Umsetzung folgen.