Antrag aus Schelldorf auf Änderung der Gemeindezugehörigkeit eingegangen
Pressemitteilung Nr 176-2/2026
Verwaltung prüft Verfahren sowie rechtliche und finanzielle Auswirkungen ergebnisoffen
Der Einheitsgemeinde liegt die schriftliche Anzeige eines beabsichtigten Bürgerbegehrens zur künftigen Gemeindezugehörigkeit Schelldorfs vor. Ziel der Initiatoren ist ein Bürgerentscheid über die Frage, ob die Einheitsgemeinde die notwendigen Schritte einleiten soll, um Schelldorf künftig der Stadt Tangermünde zuzuordnen. Gleichzeitig wurde die Stadt um die gesetzlich vorgesehene Kostenschätzung gebeten. Nach dem Wunsch der Antragsteller soll ein möglicher Bürgerentscheid möglichst gemeinsam mit der Landratswahl am 24. Januar 2027 stattfinden.
Der Eingang des Schreibens bedeutet noch keine Entscheidung über einen Wechsel. Schelldorf ist heute keine selbstständige Gemeinde, sondern eine Ortschaft der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte. Rechtlich würde es sich daher um eine Änderung der Gemeindegrenzen zwischen den Einheitsgemeinden Tangerhütte und Tangermünde handeln.
Eine freiwillige Gebietsänderung setzt grundsätzlich einen Gebietsänderungsvertrag zwischen den beteiligten Städten voraus. Dieser müsste von beiden Stadträten jeweils mit der Mehrheit ihrer Mitglieder beschlossen und anschließend von der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt werden. Im eigentlichen Gebietsänderungsverfahren sind außerdem die Bürgerinnen und Bürger anzuhören, deren Gemeindezugehörigkeit sich ändern würde.
In einem solchen Vertrag wären nicht nur die neuen Gemeindegrenzen festzulegen. Zu regeln wären unter anderem die vermögensrechtliche Auseinandersetzung, die Rechtsnachfolge, das künftig geltende Ortsrecht, bestehende Verträge, öffentliche Einrichtungen sowie organisatorische und finanzielle Folgen. Ob daraus Ausgleichs- oder Entschädigungszahlungen zwischen Tangerhütte und Tangermünde entstehen würden, steht derzeit noch nicht fest und kann erst auf Grundlage einer vollständigen Bestandsaufnahme und entsprechender Verhandlungen beurteilt werden.
Die Verwaltung prüft zunächst die rechtlichen Voraussetzungen des angezeigten Bürgerbegehrens und erstellt die gesetzlich verlangte Schätzung der Kosten einschließlich möglicher Folgekosten. Diese Kostenschätzung ist den benannten Vertrauenspersonen vor Beginn der Unterschriftensammlung zur Verfügung zu stellen. Erst nach der Sammlung und Einreichung der erforderlichen Unterstützungsunterschriften entscheidet der Stadtrat in öffentlicher Sitzung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.
Ein möglicher Bürgerentscheid über die vorgeschlagene Fragestellung könnte die Stadt Tangerhütte dazu verpflichten, die notwendigen Gespräche und Verfahrensschritte einzuleiten. Er könnte die Gebietsänderung jedoch nicht allein bewirken, da hierfür auch eine Entscheidung der Stadt Tangermünde und die Genehmigung der Kommunalaufsicht erforderlich wären.