Solarprojekt Uchtdorf: Stadtrat ermöglicht öffentliche Auslegung – Verfahren wird fortgesetzt
Pressemitteilung Nr. 034/2026
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2026 mehrheitlich beschlossen, das Bauleitplanverfahren für die geplante Solar-Freiflächenanlage in Uchtdorf fortzuführen. Damit ist der Weg frei für den nächsten gesetzlich vorgesehenen Schritt: die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorzeitigen Bebauungsplanes.
Im Rahmen der erneuten Beratung stellten die Investoren das Vorhaben in verschiedenen Formaten erneut vor und beantworteten Fragen. In der Sitzung wurden auch Vorwürfe laut, das Vorhaben sei nicht ausreichend erläutert worden. Mehrere Stadtratsmitglieder widersprachen dieser Darstellung ausdrücklich.
Bürgermeister Brohm betont:
„Entscheidend ist, dass wir ein transparentes und rechtssicheres Verfahren gewährleisten. Die öffentliche Auslegung ist genau der Schritt, der dafür da ist, Unterlagen offen zu prüfen, Hinweise aufzunehmen und Fragen – auch kritische – sauber zu klären.“
Was jetzt startet: Öffentliche Auslegung für alle
In den kommenden Wochen beginnt nun die einmonatige öffentliche Auslegung. In dieser Zeit können Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Behörden und Träger öffentlicher Belange die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen abgeben.
Die Einheitsgemeinde lädt ausdrücklich dazu ein, dieses Beteiligungsrecht zu nutzen. „Wer sich eine fundierte Meinung bilden will, bekommt jetzt die Gelegenheit, alle Unterlagen im vorgesehenen Verfahren einzusehen und Rückmeldungen einzureichen“, so Brohm.
Potenzielle Wertschöpfung für Einheitsgemeinde und Ortschaft
Die Unternehmen aream und enviaTHERM planen eine Anlage mit einer Leistung zwischen 123 und 142 MWp. Nach dem Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt könnte die Einheitsgemeinde daraus jährlich rund 150.000 Euro erzielen – je nach Ertrag sind bis zu ca. 200.000 Euro pro Jahr möglich. Über einen üblichen Betriebszeitraum von 25 bis 30 Jahren entspricht dies einer potenziellen Wertschöpfung von mehr als 3,5 Millionen Euro.
25 Prozent für Uchtdorf
Zusätzlich profitiert die Ortschaft Uchtdorf: 25 Prozent der gemeindlichen Einnahmen aus dem Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz würden der Ortschaft zufließen – das wären rechnerisch ca. 37.500 Euro pro Jahr, entsprechend mindestens 937.000 Euro (25 Jahre) bzw. mindestens 1.125.000 Euro (30 Jahre).