Rechtliche Klarstellung zu Bürgerbefragungen bei Energieprojekten - Stadtrat entscheidet am Mittwoch
Pressemitteilung Nr. 022/2026
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte wird sich in seiner kommenden Sitzung erneut mit der Frage befassen, ob vor der Einleitung von Bauleitplanverfahren für Freiflächen-Photovoltaikanlagen und vergleichbare Energieprojekte eine formelle Bürgerbefragung durchgeführt werden darf.
Ausgangslage: Beschluss aus dem Jahr 2023
Hintergrund ist ein Beschluss aus dem Jahr 2023. Damals hatte der Stadtrat festgelegt, dass vor einem sogenannten Aufstellungsbeschluss grundsätzlich eine Bürgerbefragung in der jeweiligen Ortschaft stattfinden soll. Diese Befragung sollte vom jeweiligen Vorhabensträger finanziert werden. Der Beschluss ist bislang gültig und wird aktuell bei entsprechenden Projekten zugrunde gelegt.
Nach einer umfassenden rechtlichen Prüfung steht jedoch fest: Eine solche projektbezogene Bürgerbefragung ist nicht zulässig.
Klare Rechtslage: Projektbezogene Befragungen sind unzulässig
Grundlage dieser Bewertung ist unter anderem die Rundverfügung 24/2025 des Landesverwaltungsamtes RdVerfg24-2025 sowie die rechtliche Würdigung im Rahmen der aktuellen Beschlussvorlage BV 0368/2025
Das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt schließt Bürgerbegehren und Bürgerbefragungen ausdrücklich aus, wenn sie sich auf die Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplänen beziehen.
Sobald ein konkretes Vorhaben mit einem bestimmten Standort und einem Vorhabensträger vorliegt, besteht ein unmittelbarer Zusammenhang mit einem Bauleitplanverfahren. In diesen Fällen darf keine formelle Bürgerbefragung durchgeführt werden. Der Gesetzgeber schützt damit das gesetzlich vorgeschriebene Abwägungsverfahren der Bauleitplanung. Dieses Verfahren stellt sicher, dass alle öffentlichen und privaten Belange sorgfältig geprüft und gegeneinander abgewogen werden. Eine vorgelagerte „Ja-oder-Nein“-Abstimmung würde diesen komplexen Prozess unzulässig verkürzen.
Warum der Stadtrat handeln muss
Die Einheitsgemeinde muss sich mit dem Thema erneut befassen, weil der bisherige Beschluss die Durchführung solcher Befragungen weiterhin vorsieht und sie Vorhabensträgern zur Bedingung macht.
Solange dieser Beschluss nicht aufgehoben wird, besteht die Gefahr, dass
- Investoren zu einer rechtlich unzulässigen Maßnahme verpflichtet werden
- Verfahren angreifbar werden.
- die Kommunalaufsicht einschreitet.
Die Verwaltung ist verpflichtet, auf eine rechtssichere Lösung hinzuwirken.
Wichtig ist dabei: Das Mitspracherecht der Bürgerinnen und Bürger bleibt uneingeschränkt bestehen. Im Rahmen eines förmlichen Bauleitplanverfahrens sind gesetzlich geregelte Beteiligungsschritte vorgesehen. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann dort Hinweise, Anregungen oder Bedenken einbringen. Diese Stellungnahmen müssen geprüft und in die Abwägung einbezogen werden.
Darüber hinaus ist vorgesehen, bei konkreten Projekten frühzeitig Informations- und Dialogformate anzubieten, um Transparenz zu schaffen und die Bürgerschaft umfassend einzubinden
Vertrauen in die Ortschaften
Bürgermeister Andreas Brohm betont in diesem Zusammenhang:
„Ich sehe unsere praktizierte basisdemokratische Entscheidungskultur nicht in Gefahr. Unsere Ortschaften haben ein sehr gutes Gespür dafür, was vor Ort tragbar ist – und was nicht. Dieses Vertrauen sollten wir weiterhin haben.“
Im Hauptausschuss fand weder die ursprüngliche Vorlage noch eine abgestimmte Änderungsversion eine Mehrheit.
Die abschließende Entscheidung trifft der Stadtrat in seiner Sitzung am kommenden Mittwoch.