Hauptausschuss empfiehlt Neubesetzung des Aufsichtsrates der SWG
Pressemitteilung Nr. 021/2026
Der Haupt-, Finanz- und Vergabeausschuss der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte hat in seiner Sitzung am 19. Februar 2026 mehrheitlich dem Vorschlag zur Neubesetzung des Aufsichtsrates der Städtischen Wohnungsgesellschaft Tangerhütte GmbH (SWG) zugestimmt.
Die abschließende Entscheidung über die Besetzung trifft der Stadtrat in seiner kommenden Sitzung.
Breite Einbindung aller Fraktionen
Bürgermeister Andreas Brohm war es in dem Verfahren besonders wichtig, eine möglichst breite politische Grundlage zu schaffen. Ziel war es, alle Fraktionen in die vorgeschlagene Besetzung einzubinden und damit ein gemeinsames Signal der Geschlossenheit zu setzen.
„Der Aufsichtsrat trägt eine hohe Verantwortung für die strategische Ausrichtung und Kontrolle unserer städtischen Wohnungsgesellschaft. Deshalb war es mir wichtig, alle Fraktionen mitzunehmen und auch erfahrene Persönlichkeiten mit einzubeziehen“, so der Bürgermeister.
Vorgeschlagene Besetzung des Aufsichtsrates
Der Bürgermeister schlägt folgende Personen für den Aufsichtsrat der Städtischen Wohnungsgesellschaft Tangerhütte GmbH vor
Andreas Brohm, Gerhard Borstell, Uwe Zischkale, Michael Grupe, Werner Jacob, Norman Rentner, Carmen Kalkofen, Edith Braun, Alexander Wittwer
Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern, die durch die Gesellschafterversammlung bestellt werden. Die Einheitsgemeinde wird dort durch den Bürgermeister vertreten.
Verantwortungsvoller Umgang mit einer wichtigen Aufgabe
Der Aufsichtsrat der SWG besteht aus neun von der Gesellschafterversammlung bestellten Mitgliedern. Die Bestellung erfolgt durch die Gesellschafterversammlung, in der die Einheitsgemeinde durch den Bürgermeister vertreten wird.
Der Stadtrat kann den Bürgermeister zur Bestellung ermächtigen. Mit dem nun gefassten Votum des Hauptausschusses wurde eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen.
Aufsichtsratsmitglieder übernehmen zentrale Kontroll- und Steuerungsfunktionen innerhalb der Gesellschaft. Das Land Sachsen-Anhalt hat hierzu eigens einen Leitfaden für kommunale Aufsichtsräte herausgegeben
Finale Entscheidung im Stadtrat
Mit dem mehrheitlichen Beschluss des Hauptausschusses ist ein wichtiger Zwischenschritt erfolgt. Die endgültige Entscheidung über die Ermächtigung des Bürgermeisters und die namentliche Bestellung des Aufsichtsrates obliegt nun dem Stadtrat in der kommenden Woche.