Dienstag, 05.05.2026

Stadtrat entscheidet sich für externe Vertretung des Bürgermeisters

Pressemitteilung Nr. 108/2026

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte hat in seiner Sitzung am 4. Mai über die künftige Vertretung des Bürgermeisters entschieden. Nachdem Bürgermeister Andreas Brohm den Tagesordnungspunkt zur Wahl einer neuen 1. allgemeinen Stellvertreterin wegen fehlender Umsetzbarkeit von der Tagesordnung nehmen wollte, bestand eine Mehrheit des Stadtrates auf der Behandlung.

Im Ergebnis sprach sich der Stadtrat mit großer Mehrheit dafür aus, dass die Vertretung des Bürgermeisters künftig durch einen externen Beauftragten erfolgen soll. Damit wird ein Weg eingeschlagen, der durch die Kommunalaufsicht in ihrer Anordnung als mögliches weiteres Vorgehen aufgezeigt worden war.

Hintergrund ist, dass die gesetzlich vorgesehene Wahl einer 1. allgemeinen Stellvertretung derzeit nicht rechtssicher umgesetzt werden kann. Voraussetzung für eine solche Wahl ist, dass eine geeignete Person zur Verfügung steht, die im Falle der Wahl die Funktion auch übernimmt. Genau daran fehlt es aktuell.

Keine Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der Verwaltung

Im Vorfeld der Sitzung hatten sich beide in Betracht kommenden Amtsleiterinnen schriftlich zur Frage der Übernahme der 1. Stellvertretung geäußert.

Claudia Wittke erklärte, sie habe „mit ehrlicher Verwunderung und einem gewissen Befremden“ zur Kenntnis genommen, dass im Stadtrat über ihre mögliche Wahl diskutiert worden sei. Sie verwies darauf, dass sie zuvor von keinem Mitglied des Stadtrates kontaktiert worden sei, um ihre Bereitschaft oder ihre persönlichen Überlegungen zu dieser Aufgabe zu erfragen. Eine solche Position bringe „nicht nur eine hohe Verantwortung mit sich“, sondern könne auch „tiefe persönliche Implikationen“ haben.

Für sich selbst schloss Wittke die Übernahme der 1. Stellvertretung unter den aktuellen Bedingungen aus. Die politische Situation in der Gemeinde sei von einer Atmosphäre geprägt, die ihr „persönlich zutiefst zuwiderläuft“. Dies mache es ihr „zum Schutz meiner eigenen Gesundheit unmöglich, die Verantwortung der 1. Stellvertretung des Bürgermeisters zu übernehmen“.

Gleichzeitig stellte sie klar, dass dies keine Absage an ihre Verantwortung innerhalb der Verwaltung ist. Sie werde ihre „volle Kraft und ihr Engagement auch weiterhin uneingeschränkt“ in ihre Tätigkeit als Amtsleiterin einbringen und ihren Beitrag zum Wohl der Kommune leisten.

Kathleen Altmann machte in ihrer Stellungnahme deutlich, dass die 1. Stellvertretung für sie grundsätzlich „eine Ehre und eine Verpflichtung“ sei, der sie stets mit vollem Engagement nachgekommen sei. Sie beschrieb das Amt als Aufgabe, die Weitsicht, Kooperationsbereitschaft und die Bereitschaft erfordere, auch unbequeme Entscheidungen zum Wohl der gesamten Gemeinschaft zu treffen.

Zugleich kritisierte Altmann die Entwicklung der politischen Auseinandersetzung. Die Debatte habe sich zunehmend von inhaltlichen Fragen hin zu personenbezogener Kritik verschoben. Dies habe direkte Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und auf die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dadurch sei „nicht nur eine Person beschädigt“, sondern die Übernahme von Verantwortung insgesamt unattraktiver gemacht worden.

Altmann erklärte weiter, eine erneute Übernahme der Funktion könne sie nur dann in Erwägung ziehen, wenn sich die Bedingungen grundlegend änderten. Notwendig seien eine Rückkehr zu konstruktiver, lösungsorientierter und sachlicher Zusammenarbeit, Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten der Verwaltung sowie eine klare Rollenverteilung zwischen Stadtrat und Verwaltung.

Begründungen der Amtsleiterinnen spielten in der Beratung keine Rolle

In der Sitzung selbst wurden die Begründungen der beiden Amtsleiterinnen nicht inhaltlich aufgegriffen. Die Frage, warum geeignete Personen unter den aktuellen Bedingungen nicht bereit sind, die 1. Stellvertretung zu übernehmen, stand nicht im Mittelpunkt der Beratung.

Stattdessen wurde im Verlauf der Diskussion von einzelnen Ratsmitgliedern dem Bürgermeister die Verantwortung für die entstandene Lage zugeschrieben.

Aus Sicht der Verwaltung greift diese Bewertung zu kurz. Die aktuelle Situation ist Folge einer politischen Entwicklung, in der die bisherige Vertretungsregelung vom Stadtrat nicht mehr getragen wurde, ohne dass zugleich eine tragfähige Nachfolgelösung gesichert war. Damit wurde eine Problemlage geschaffen, die praktisch nur schwer auflösbar ist: Eine gesetzlich vorgeschriebene Funktion soll neu besetzt werden, zugleich steht aber keine geeignete und zur Übernahme bereite Person zur Verfügung.

Weitere Entscheidung liegt bei der Kommunalaufsicht

Mit dem Beschluss des Stadtrates ist die Frage der Vertretung nicht abschließend gelöst. Der Stadtrat hat sich politisch für den Weg einer externen Beauftragung ausgesprochen. Die tatsächliche Entscheidung über das weitere aufsichtsrechtliche Vorgehen liegt nun bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Stendal.

Die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte wird die Kommunalaufsicht über den Beschluss und den Verlauf der Beratung informieren. Ziel bleibt es, die Handlungsfähigkeit der Verwaltung sicherzustellen und zugleich eine rechtssichere Lösung für die gesetzlich vorgeschriebene Vertretung des Bürgermeisters zu erreichen.

Stadtrat entscheidet sich für externe Vertretung des Bürgermeisters
Pressemitteilung Nr. 108/2026
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