Donnerstag, 09.10.2025 00:00 Uhr
Genehmigung der 6. Änderung des fortgeltenden Teilflächennutzungsplanes Tangerhütte und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Nahversorger am Neustädter Ring“
Genehmigung der 6. Änderung des fortgeltenden Teilflächennutzungsplanes Tangerhütte
Mit Bescheid vom 10.09.2025 Az.: 63/546/2022-04439 hat der Landkreis Stendal die durch den Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte am 26.03.2025 per Beschluss (BV 210/2025) festgestellte 6. Änderung des fortgeltenden Teilflächennutzungsplanes Tangerhütte genehmigt.
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Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Nahversorger am Neustädter Ring“
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte hat mit Beschluss (BV 211/2025) vom 26.03.2025 den Bebauungsplan „Nahversorger am Neustädter Ring“, Stadt Tangerhütte als Satzung beschlossen.
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Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung
Die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte weist hiermit auf die Bekanntmachungen zur Genehmigung der 6.Änderung des fortgeltenden Teilflächennutzungsplanes Tangerhütte und zum Inkrafttreten des Bebauungsplans "Nahversorger am Neustädter Ring“" hin.
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Bekanntmachung - Genehmigung der 6. Änderung des fortgeltenden Teilflächennutzungsplanes Tangerhütte
Bekanntmachung der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte - Genehmigung der 6. Änderung des fortgeltenden Teilflächennutzungsplanes Tangerhütte - hier: Inkrafttreten
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Bekanntmachung - Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Nahversorger am Neustädter Ring“
Bekanntmachung der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte - Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Nahversorger am Neustädter Ring“, Stadt Tangerhütte - hier: Inkrafttreten
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© Lisa-Marie Linsdorf