Genehmigung der 6. Änderung des fortgeltenden Teilflächennutzungsplanes Tangerhütte und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Nahversorger am Neustädter Ring“
Genehmigung der 6. Änderung des fortgeltenden Teilflächennutzungsplanes Tangerhütte
Mit Bescheid vom 10.09.2025 Az.: 63/546/2022-04439 hat der Landkreis Stendal die durch den Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte am 26.03.2025 per Beschluss (BV 210/2025) festgestellte 6. Änderung des fortgeltenden Teilflächennutzungsplanes Tangerhütte genehmigt.
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Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Nahversorger am Neustädter Ring“
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte hat mit Beschluss (BV 211/2025) vom 26.03.2025 den Bebauungsplan „Nahversorger am Neustädter Ring“, Stadt Tangerhütte als Satzung beschlossen.
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