Bekanntmachung zum Inkrafttreten des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Weißewarte"
Bekanntmachung der Genehmigung
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte hat mit Beschluss- Nr.: BV 0209/2025 vom 26.03.2025 den vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Weißewarte" in der Fassung vom Dezember 2024 gemäß 8 10 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Satzung erhoben.
Der Landkreis Stendal hat mit Verfügung vom 19.06.2025, Az.:63/546/2023-02784
den vom Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte am 26.03.2025 beschlossenen vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Weißewarte“ in der Planfassung vom Dezember 2024 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB genehmigt.
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