Donnerstag, 12.03.2026 00:00 Uhr

Widerspruch gegen Beschluss zu § 7-Mitteln – Bürgermeister verweist auf klare Rechtslage

Pressemitteilung Nr. 041/2026

Beschluss des Stadtrates zur Auszahlung der § 7-Mittel

In der Sitzung des Stadtrates der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte am 25. Februar 2026 wurde mehrheitlich beschlossen, die im Haushaltsplan ausgewiesenen sogenannten „§ 7-Mittel“ vollständig an die Ortschaften auszuzahlen. Gegen diesen Beschluss hat Bürgermeister Andreas Brohm fristgerecht Widerspruch eingelegt.

Der Grund dafür liegt in der rechtlichen Bewertung des Beschlusses. Nach Auffassung der Verwaltung ist dieser nicht vollziehbar, da er gegen geltende haushaltsrechtliche Vorschriften verstößt. Diese Rechtsauffassung wurde bereits im Jahr 2023 durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Stendal bestätigt.

Kommunalaufsicht bestätigte bereits 2023 die Rechtsauffassung

In ihrem Schreiben stellt die Kommunalaufsicht klar, dass der Haushaltsvollzug – also die Entscheidung über konkrete Auszahlungen – ein Geschäft der laufenden Verwaltung ist und damit nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates fällt. Eine gesonderte Beschlussfassung durch das Gremium über einzelne Auszahlungen sei daher unzulässig.

Zudem wurde festgestellt, dass weder aus dem Kommunalverfassungsgesetz noch aus dem Gebietsänderungsvertrag eine Verpflichtung zur pauschalen Bereitstellung bestimmter Mittel für die Ortschaften abgeleitet werden kann. Die Formulierung „im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“ bedeutet vielmehr, dass diese Mittel ebenfalls den haushaltsrechtlichen Beschränkungen unterliegen.

Vor diesem Hintergrund war die Rechtslage den Mitgliedern des Stadtrates bereits aus dem Vorjahr bekannt. Ein inhaltlich nahezu identischer Antrag war schon damals Gegenstand einer rechtlichen Prüfung durch die Kommunalaufsicht.

Öffentliche Diskussion und Berichterstattung

Dennoch wurde der Antrag im Februar erneut eingebracht und mit großer Mehrheit beschlossen. In der öffentlichen Diskussion während der Sitzung sah sich Bürgermeister Andreas Brohm dabei mehrfach mit Vorwürfen konfrontiert, die Auszahlung der Mittel bewusst zu verhindern. Gleichzeitig wurde gefordert, die Mittel trotz der bestehenden rechtlichen Einschränkungen freizugeben.

Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass es in dieser Frage nicht um politische Bewertungen, sondern ausschließlich um die Einhaltung der gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen und haushaltsrechtlichen Vorgaben geht.

Verantwortung des Bürgermeisters und weitere Beratung im Stadtrat

Der Bürgermeister machte in der Sitzung deutlich, dass er als Hauptverwaltungsbeamter verpflichtet ist, die geltenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Würde er einem Beschluss folgen, der gegen diese Vorgaben verstößt, würde er selbst rechtswidrig handeln.

„Als Bürgermeister bin ich verpflichtet, Recht und Gesetz zu beachten. Ein Beschluss, der gegen geltendes Haushaltsrecht verstößt, kann von der Verwaltung nicht umgesetzt werden.“

Vor diesem Hintergrund stellt sich die grundsätzliche Frage, warum Anträge eingebracht und beschlossen werden, obwohl deren Rechtswidrigkeit bereits zuvor durch die zuständige Aufsichtsbehörde festgestellt wurde.

Der eingelegte Widerspruch führt dazu, dass sich der Stadtrat erneut mit der Angelegenheit befassen muss. Ziel der Verwaltung bleibt es, gemeinsam mit den Ortschaften tragfähige Lösungen zu finden, die sowohl die Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements vor Ort ermöglichen als auch den gesetzlichen Rahmen der kommunalen Haushaltsführung einhalten.

Widerspruch gegen Beschluss zu § 7-Mitteln – Bürgermeister verweist auf klare Rechtslage
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