Flächenverkauf in der Ortslage Ottersburg
Flur 1, Flurstück 364 und 365
| Angebot: | Die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte bietet folgende kommunale Eigentumsflächen zum Verkauf an:
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| Beschreibung: |
Nutzungsart gemäß LVermGeo Sachsen-Anhalt ist Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche (Grünanlage) unbebaute Flurstücke im Innenbereich der Ortschaft Ottersburg, überwiegend Wiesenfläche mit aufstehendem Baum-, Strauch- und Heckenbestand. Die Flurstücke stellen keine mögliche Bebauungsfläche dar. |
| Lage: | Die Flurstücke befinden sich zwischen der Ottersburger Dorfstraße und der Straße Ottersburger Gutshof und begleiten die Zufahrt zum Gutshofgelände. |
| Erschließung: | Die Flurstücke sind nicht erschlossen. Eine öffentliche Zuwegung liegt vor. Die Erreichbarkeit ist sichergestellt. |
| Besichtigung: | Ein Termin zur Besichtigung der Flächen kann vereinbart werden. |
| Kaufpreis: | Interessenten geben bitte ein Kaufpreisangebot und die Erklärung zur Übernahme der anfallenden Kosten, die aus dem Grundstückskaufvertrag entstehen, ab. Die Flurstücke wie oben genannt werden nicht einzeln, sondern nur im Zusammenhang verkauft. Das Mindestgebot liegt bei 2.034,90 Euro. |
Die Veräußerung wird bis zum 17.04.2026 12:00 Uhr öffentlich auf der Internetseite der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte ausgeschrieben. Ihr Gebot richten Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag bis zum 17.04.2026 12:00 Uhr an:
Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte
Gebäude und Liegenschaftsmanagement
Gebot Flächenkauf Ottersburg
Bismarckstraße 5
39517 Tangerhütte
Der Bieter trägt das Risiko des rechtzeitigen Eingangs des Kaufpreisangebotes bei der o.g. Anschrift. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der Eingangstempel der Verwaltung maßgebend. Verspätet eingegangene Angebote gehen nicht in die Entscheidungsfindung ein und werden ausgeschlossen.
Es werden nur unterzeichnete Angebote in Schriftform akzeptiert. Die elektronische Übermittlung von Angeboten ist nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
Die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird. Der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte ist unbenommen mit den Bewerbern nach zu verhandeln.
Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe bezifferter Kaufangebote. Hieraus, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keinerlei Ansprüche gegen die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte abgeleitet werden.